Nicht unbedingt. Eine Markenrechtsverletzung liegt nur vor, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Ein einfacher Verweis auf eine Marke stellt somit keine Verletzung dar. Manchmal musst du vielleicht sogar auf eine Marke verweisen, wenn du ein Gut oder einen Dienst beschreibst. Der Rechtsgrundsatz der „namentlichen lauteren Nutzung“ lässt diese Art der Nutzung zu, solange das Markenzeichen nicht länger als nötig verwendet wird. Abgesehen davon empfiehlt es sich, zur Verwendung von Markenzeichen Dritter deren Erlaubnis einzuholen, besonders, wenn du einen Film zum kommerziellen Vertrieb produzierst.
Brauche ich eine Genehmigung, um das Markenzeichen einer anderen Person zu benutzen?
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